Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Bei Verspätungen oder Ausfällen können Fahrgäste seit Anfang 2010 die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 25 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 50 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.
Den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW können Sie sich hier herunterladen.
Download PDFSichern Sie sich die Leistungen der Mobilitätsgarantie NRW! Hier finden Sie alle Informationen, wann und wie Sie die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen.
Download PDFDen Informationsflyer zur Mobilitätsgarantie NRW können Sie sich hier herunterladen
Download PDFBei Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten oder bei Ausfällen.
Im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs.
In fast allen Bussen und Bahnen im NRW-Nahverkehr. Es gilt nicht auf den Linien des PaderSprinters in Paderborn.
Für alle nordrhein-westfälischen Verbundtickets und für die Tickets des NRW-Tarifs.
Ja. Sie gilt auch für auf einem Ticket unentgeltlich mitreisende Personen.
Nein. Wird durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Ja, d. h. Sie bezahlen die Taxifahrt und lassen sich eine Quittung geben. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig ist, dass Sie die Originalbelege aufbewahren und mit dem Erstattungsantrag einreichen.
Tagsüber (5 bis 20 Uhr) werden Taxikosten bis zu 25 Euro pro Person erstattet, in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 50 Euro. Bei Fernverkehrszügen werden die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.
Den Erstattungsantrag erhalten Sie hier oder in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen in NRW.
Den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag und die Begleitbelege reichen Sie bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung oder den Ausfall verursacht hat.
Sie müssen den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen einreichen.
PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, Firma Pollmann Reisen GmbH, Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG, ÖSPV im Stadtgebiet Osnabrück, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express
Die Mobilitätsgarantie NRW greift nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sind ebenfalls Ausschlusskriterien, bei denen die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung kommt.
Wird durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Eine Erstattung bei Unregelmäßigkeiten durch Stürme und Unwetter ist deshalb ausgenommen. Maßgeblich hierfür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes.
Allgemeine Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW beantwortet das Serviceteam von Busse & Bahnen NRW. Fragen zu einzelnen Erstattungsanträgen beantwortet das Verkehrsunternehmen, bei dem die Anträge eingereicht wurden.
Einige Verkehrsverbünde/-gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die lokalen Garantien gelten. Außerdem können Sie alternativ möglicherweise Leistungen nach dem Fahrgastrechtegesetz in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu den verschiedenen Garantieleistungen finden Sie hier.
Die Verkehrsunternehmen, Verkehrsgemeinschaften und Verkehrsverbünde in NRW helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zur landesweiten Mobilitätsgarantie oder den regionalen Garantieleistungen haben. Da wir hier nicht alle 130 Verkehrsunternehmen aufführen können, finden Sie hier die wichtigsten Adressen und Telefonnummer: